Eine wesentliche Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist am 16. September 2025 in Kraft getreten und läutet eine neue Phase im nationalen Emissionshandel (nEHS) ein. Nach der bisherigen Festpreisphase wird für das Emissionsjahr 2026 erstmals ein Preiskorridor für den Erwerb von CO2-Zertifikaten eingeführt.
Neuer Preiskorridor und Auktionsverfahren ab 2026
Für das Jahr 2026 bewegt sich der Preis für eine Tonne CO2 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro. Dies entspricht Kosten von etwa 9,98 bis 11,79 Euro pro Megawattstunde (MWh). Die Zertifikate werden künftig über eine Auktionsplattform versteigert. Die Plattform soll spätestens zum 1. Juli 2026 zur Verfügung stehen .
Die Vergabe der Zertifikate erfolgt nach einem Auktionsverfahren: Gebote werden nach ihrer Preishöhe sortiert, und die Mengen werden aufsummiert, bis die verfügbare Gesamtmenge für die Auktion erreicht ist. Der Preis des letzten Gebots, das noch einen Zuschlag erhält, bestimmt den einheitlichen Zuschlagspreis für alle erfolgreichen Bieter.
Sollte die jährliche Versteigerungsmenge nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Zertifikate aus einer Überschussreserve zu einem Festpreis von 68 Euro pro Tonne CO2 zu erwerben. Zudem bleibt die bekannte 10%-Nachkaufregel für das Emissionsjahr 2026 bestehen, hier liegt der Preis bei 70 Euro je Tonne CO2.
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Stadtwerke
Die Berücksichtigung der CO₂-Kosten in den Tarifen und Sonderverträgen stellt eine besondere Herausforderung dar. Zum einen, da aufgrund des Preiskorridors keine Sicherheit besteht, welcher Preis erzielt werden kann. Zum anderen können Zertifikate für das Emissionsjahr 2026 erst im Laufe des Jahres 2026 beschafft werden. Eine zeitgleiche Eindeckung von Erdgas und Zertifikaten ist somit nicht möglich. Es müssen deshalb entweder vertragliche Regelungen gefunden werden, die rechtssicher eine Weitergabe der tatsächlich erzielten Kosten ermöglicht; oder aber bei der Kalkulation müssen entsprechende Risikoaufschläge berücksichtigt werden, die eine nachträgliche Anpassung bei Nichterreichen des Zielpreises nicht notwendig machen. Zu den möglichen vertraglichen Regelungen gehört eine Indizierung der CO2-Kosten auf öffentlich zugängliche Ausschreibungsergebnisse oder die Vereinbarung einer abgestimmten Beschaffungsvariante.
SüdWestStrom wird Stadtwerke weiterhin als Intermediär unterstützen und die Gebote gebündelt bei der Auktionsplattform einreichen.
Informationsveranstaltungen im Herbst
Um über die bevorstehenden Änderungen detailliert zu informieren und die damit verbundenen Herausforderungen zu diskutieren, plant SüdWestStrom einen Workshop im Rahmen des Open House am 16. und 17. Oktober 2025 in Tübingen. Frau Dr. Vollmer wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vertragsgestaltung mit Endkunden erläutern.
Zusätzlich wird am Dienstag, den 21. Oktober 2025, um 10 Uhr ein Webinar zu diesem Thema angeboten. Anmeldungen sind per E-Mail an webinar@suedweststrom.de möglich.
Ihre Ansprechpartner zum Emissionshandel:
Stephan Schmid Erzeugungs- und Portfoliomanagement Fon: 07071 157-3983 Mail: emissionshandel@suedweststrom.de
Tobias Schlotterer Erzeugungs- und Portfoliomanagement Fon: 07071 157-3972 Mail: emissionshandel@suedweststrom.de

